Leistungen nach § SGB VIII
27 SGB VIII – Hilfen zur Erziehung
Hilfe zur Erziehung wird nach Maßgabe der §§ 28 bis 35 gewährt. Ein Personensorgeberechtigter Anspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. Art und Umfang der Hilfe richten sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall.
30 SGB VIII – Erziehungsbeistand
Jugendhilfe in Form eines Erziehungsbeistandes richtet sich konkret an Kinder und Jugendliche. Sie besteht im Wesentlichen aus individueller wie bedarfsgerechter Beratung, Begleitung und Intervention und kann auf eine Vielzahl methodischer Ansätze zurückgreifen. Bedeutend für diese Form der Hilfe ist eine gute persönliche Beziehung zum Hilfesuchenden.
31 SGB VIII – Sozialpädagogische Familienhilfe
Innerhalb der Jugendhilfe ist diese Form der Hilfe ein eigenständiges Angebot mit dem Augenmerk auf ambulanter Unterstützung und Begleitung der ganzen Familie in ihrem normalen Lebensumfeld. Die sozialpädagogische Familienhilfe arbeitet individuell und bedarfsgerecht direkt in der Familie, mit allen Familienmitgliedern. Die Hilfe beschäftigt sich mit den innerfamiliären Strukturen und dem sozialen Umfeld, in welches die Familie eingebunden ist. Sie bietet je nach Bedarf Beratung, Unterstützung und Anleitung bei Erziehungs- und Beziehungsfragen sowie bei sozialen und materiellen Problemen. Auf den Aufbau und die Stärkung familiärer Ressourcen wird besonderer Wert gelegt, die „Hilfe zur Selbsthilfe“ ist der maßgebende Arbeitsanspruch der Familienhelfer. Grundlage für die Gewährung der Hilfe ist ein Antrag der Eltern und die anschließende Erstellung eines Hilfeplanes. Im Allgemeinen wird die Dauer der Familienhilfe auf 1-2 Jahre veranschlagt.
Schwerpunkte dieser Hilfe:
- Beratung und Hilfestellung beim Aufbau einer sicheren Tagestruktur
- Unterstützung und Beratung in Fragen der Haushaltführung und Budgetplanung
- Beratung zu den Themen Hygiene und Gesundheit
- Anleitung und Beratung zum Aufbau repressionsfreier Familienstrukturen
- Hilfe bei den Hausaufgaben, Beratung zu schulischen Angelegenheiten
- Beratung, Anleitung, Motivation für berufliche Qualifikationsmaßnahmen
- Hilfe bei der Arbeitssuche und Gestaltung des beruflichen Lebens
- Anregung und Unterstützung zur Teilhabe am örtlichen Kultur- und Sozialleben
- Entwicklung bzw. Pflege von Verantwortungsbewusstsein und Zusammenhalt in der Familie
- Beratung bei Suchtproblematik
Die Übernahme der Hilfe ist weder abhängig von Alter und Geschlecht noch von der Familiengröße bzw. der Anzahl zu betreuender Personen. Die sozialpädagogische Familienhilfe richtet sich an Kinder und Jugendliche, junge Volljährige und ihre Familien. Die Gestaltung der sozialen Arbeit orientiert sich an den jeweiligen familiären Problemen.
37 SGB VIII – Beratung der Herkunfts- und/oder Pflegefamilien in Hilfen
gemäß § 33,34 SGB VIII
Der Berater fördert, unterstützt und begleitet die Zusammenarbeit zwischen der Pflegeperson oder der in der Einrichtung für die Erziehung verantwortlichen Personen und den Eltern zum Wohl des Kindes oder des Jugendlichen. Ziel ist die Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie. Ist dieses Ziel nicht erreichbar, wird mit den beteiligten Personen eine andere, kindeswohlgerechte und auf Dauer angelegte Lebensperspektive erarbeitet.
41 SGB VIII – Hilfe für junge Volljährige
Sozialpädagogische Hilfe für junge Menschen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, welche intensive Begleitung und Unterstützung bei der Entwicklung der Persönlichkeit und einer eigenverantwortlichen Lebensführung benötigen. In begründeten Einzelfällen kann sie für einen begrenzten Zeitraum über das 21. Lebensjahre hinaus fortgesetzt werden.
Besondere Kompetenzen
35a SGB VIII – Eingliederungshilfe für seelisch behinderte oder von einer solchen Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche
Die interdisziplinäre Zusammensetzung des Teams aus Sozialpädagogen, Psychologen und Kinder-und Jugendtherapeuten erlaubt eine fachkundige sozial- und familientherapeutische Arbeit. Die Betreuung psychisch kranker Kindern sowie die Begleitung von Kindern psychisch kranker Eltern kann von uns mit vielseitiger Erfahrung und Empathie geleistet werden. Wir verfügen über enge Kontakte zur KJP Dresden.